Eintragung Handelsregister
?: Eine Ltd. wird doch eigentlich in England gegründet - muß sie dennoch in das Deutsche Handelsregister eingetragen werden?
!: Ja.
Um mit einer Ltd. ( Englischen Limited ) in Deutschland legal arbeiten zu können, ist der Eintrag in das Deutsche Handelsregister zwingend erforderlich.
Das allein genügt jedoch nicht.
Da die Ltd. ( Englische Limited ) in Deutschland lediglich eine Niederlassung gründet und ihren Sitz in England hat,
ist die Eintragung in das englische Handelsregister ( Companies House ) gleichermaßen notwendig.
Informationen bei Wikipedia
Handelsregister |
Ltd. ( Englische Limited ) |
Companies House ( Englisches Handelsregister )
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