Ltd.-Gründung
?: Ich möchte eine Englische Limited ( Ltd. ) gründen. Im Internet fand ich dazu reichlich Informationen - das scheint mir eine sehr komplizierte Angelegenheit
zu sein, wenn ich dabei alles richtig und ordnungsgemäß machen will. Ist es möglich, mir ganz klar und einfach zu vermitteln, wie ich vorzugehen habe
und was alles nötig ist, um meine Limited sachgemäß zu gründen?
!: Selbstverständlich.
I. Terminvereinbarung mit uns, der ADCOMP Corporation Ltd., zur individuellen Unternehmensberatung und Vorbereitung zur Gründung Ihrer Englischen Limited.
II. Gemeinsam mit uns:
- Ausfüllen aller erforderlichen Formulare
- Verteilung der an der Gesellschaft registrierten Anteile
- Namensgebung Ihrer Ltd. ( Englischen Limited )
III. Durch uns:
- Einrichtung einer Firmenanschrift in England
- Notarielle Gründung Ihrer Limited in England
- Eintragung in das Englische Handelsregister ( Companies House )
- Erhalt aller notariell bestätigten und gesiegelten Dokumente:
> Gründungsurkunde
> Satzung
> Eintragung in das Englische Handelsregister ( Companies House )
> Erste und zweite Versammlung der Gesellschafter
> Aktueller Handelsregisterauszug
> Apostillen
> Notariell beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente ins Deutsche
- Anmeldung Ihrer Ltd. bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht
IV. Durch Sie:
- Gewerbeanmeldung der selbständigen Niederlassung Ihrer Ltd.
[ - Eintrag in die Handwerksrolle ( falls Handwerksbetrieb ) ]
Nach ca. einer Woche können Sie mit Ihrer Ltd., die gesetzlich auferlegten Verpflichtungen erfüllend, arbeiten. Bedenken Sie jedoch, dass beim Führen einer Englischen Limited so einiges zu beachten ist -
neben der ordnungsgemäßen Gründung Ihrer Ltd., ist die professionelle Betreuung dieser von entscheidender Bedeutung.
Auf www.adcomp.de/betreuung.htm finden Sie diesbezüglich detaillierte Informationen.
Informationen bei Wikipedia
Ltd. ( Englische Limited ) |
Englisches Handelsregister ( Companies House )
Apostille |
Handwerksrolle
|