Steuerberater
?: Mein Steuerberater meint, da eine Englische Limited in England gegründet wird, muß ich mithin in England meine Bilanzen einreichen
und in Folge dessen auch dort Steuern zahlen. Hat er damit Recht?
!: Nein.
Die durch uns, die ADCOMP Corp. Ltd., gegründeten Englischen Limiteds haben in England lediglich einen statuarischen Sitz und gründen deren
selbständige Niederlassungen in Deutschland. Demnach wird die selbständige Niederlassung der Ltd. ( Englischen Limited ) in Deutschland
genauso wie eine GmbH behandelt und unterliegt somit dem deutschen Bilanz- und Steuerrecht.
Von all den Pflichten, die Ihnen durch das Führen einer Englischen Limited ( Ltd. ) in England auferlegt werden, merken Sie und oder Ihr Steuerberater nichts -
denn wir erledigen das alles für Sie.
Informationen bei Wikipedia
Englische Limited ( Ltd. ) |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )
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