ADCOMP Corp. Ltd.
( Corporation Limited )
Firmengründung
auch bei Insolvenz
Anonyme AG
dient als Holding
Anonyme Gründung
deutsche GmbH
Anonyme Gründung
Ltd. ( englische Limited )

Privatinsolvenz

?: Meine Firma, ein Malerbetrieb, den ich als Einzelunternehmen führte, ist insolvent. Ich kann die Rechnungen von drei meiner Zulieferer nicht bezahlen. Gläubiger und Insolvenzverwalter erheben Anspruch auf meine privaten Ersparnisse und nehmen mir das letzte Hemd. Die Auftragslage meiner Firma ist gut, doch kann ich meine Aufträge nicht länger vorfinanzieren. Das Anmelden der Insolvenz war unumgänglich, obwohl ich meine Firma eigentlich lieber weiterführen würde.

Gibt es einen Ausweg?

!: Ja.

Da Sie als Personengesellschaft ( Einzelunternehmen, GbR o.ä. ) auftraten, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Demnach gilt für Sie die Privatinsolvenz, statt der für Kapitalgesellschaften [ GmbH, Ltd. ( Englische Limited ) et cetera ] gültigen Regelinsolvenz.

Alle Ansprüche seitens Ihrer Gläubiger können also Ihnen persönlich / privat gegenüber geltend gemacht werden.

Dies bedeutet auch, dass Ihre Gläubiger Anspruch auf einen entsprechenden Anteil Ihrer zukünftigen Einkünfte haben.

Selbst wenn Sie jetzt ein neues Unternehmen als Kapitalgesellschaft [ Ltd. ( Englische Limited ), GmbH, .. ] gründeten, müßten Sie, als Gesellschafter, für Ihre alten Schulden aufkommen.

In Bezug auf erneute unternehmerische Tätigkeit ist zudem die Tatsache erschwerend, dass Sie, bedingt durch Ihre private Insolvenz, kein Konto eröffnen ( abgesehen von Banken, die eine Kontoeröffnung trotz negativem Schufa-Eintrag ermöglichen ), keinen Mietvertrag ( für gewerblich genutzte Räumlichkeiten z.B. ) und keinen Telekommunikationsvertrag ( Telefon, Handy et cetera ) abschließen werden können.

Zwar erfolgte in 2001 eine Gesetzesänderung innerhalb der InsO ( Insolvenzordnung ), deren Ziel es war, natürlichen Personen das Ausüben selbständiger Tätigkeiten trotz Insolvenz zu erlauben und zu ermöglichen, doch scheint diese auf Grund Ihrer Situation für Sie nicht anwendbar - § 304 InsO

Für all diese mißlichen Probleme gibt es jedoch eine Lösung:

Sie gründen mit uns, der ADCOMP Corporation Limited, eine AG ( Aktiengesellschaft ), die als alleiniger Gesellschafter Ihrer neuen Firma [ GmbH oder Ltd. ( Englische Limited ) ], die Sie ebenfalls mit uns gründen und durch uns betreuen lassen, eingesetzt wird.

Dank dieses Konstruktes ermöglichen wir Ihnen die sofortige Wiederaufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in vollem Umfang und schützen sowohl Ihre zukünftigen betrieblichen Erträge vor Ihren Altlasten, als auch auch Ihr Privatvermögen in Zukunft vor eventuellen unternehmerischen Mißerfolgen.

Wir, die ADCOMP Corporation Limited, Pionier für die Vermittlung von Limited-Gründungen und die Betreuung Englischer Limiteds, sind seit 1995 erfolgreich für erfolgreiche Unternehmer in Deutschland tätig.

Sie können sich gerne sofort persönlich und unverbindlich an uns wenden ( Tel.: 06674 89 87 ), um die Lösung Ihrer Problemsituation und weiteres Vorgehen zu besprechen oder sich vorab auf unserer Seite www.ADCOMP-ANONYM.de über das Unternehmenskonstrukt zur Gründung einer GmbH oder einer Ltd. ( Englischen Limited ) mit AG ( Aktiengesellschaft ) als Gesellschafter informieren.

Da wir keine Rechts-, sondern Unternehmensberatung leisten, kann Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Anwalt nicht schaden, ist jedoch auch nicht notwendig, um eine neue stabile Firma zu gründen. Die für die Gründung Ihres neuen Unternehmens - ob in der Rechtsform GmbH oder Ltd. ( Englische Limited ) - erforderlichen Rechtsbeistände ( Anwälte und Notare ) arbeiten seit 1995 eng und fachkompetent mit uns zusammen und sind in deren Leistung Teil unseres Angebotes.

Dies hat zur Folge, dass Sie lediglich gemeinsam mit uns ein paar wenige Formalitäten klären, ansonsten frei von Gründungs- und Führungsaufwand Ihrer neuen Firma sind und sofort wieder unternehmerisch durchstarten können.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu neuen Erfolgen zu verhelfen.

Informationen bei Wikipedia
Privatinsolvenz | Einzelunternehmen | Gläubiger | Insolvenzverwalter | Insolvenz | Personengesellschaft | GbR | Kapitalgesellschaft | GmbH | Ltd. ( Englische Limited ) | Regelinsolvenz | Gesellschafter | InsO ( Insolvenzordnung ) | AG ( Aktiengesellschaft ) | Rechtsform

Telefon: 06674 89 87 ( Keine Rechtsberatung | Keine Steuerberatung ) · Fax: 06674 89 86 · E-Mail: Mail@ADCOMP.de
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